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Das weite Berufsfeld der Architekten
Die Berufsbezeichnung Architekt oder Architektin ist geschützt. Nur wer ein Architekturstudium und mindestens zwei Jahre
Berufserfahrung nachweisen kann, wird von den Architektenkammern der jeweiligen Bundesländer als solcher eingetragen.
Das Architekturstudium bedarf der Hochschulreife. Als ausgebildeter Architekt erreicht man ein weit gestreutes Arbeitsfeld,
welches sich mit der Errichtung und Planung neuer Gebäude beschäftigt. Nicht selten wird mit dem Architekturstudium auch ein
Ingenieursgrad erworben. Architekten arbeiten also an der Planung neuer Gebäude. Doch wird niemals ein einzelner Architekt
ein größeres Bauprojekt alleine leiten. Denn meistens arbeiten mehrere Architekten in ihren Spezialgebieten in Gruppen an den
beauftragten Projekten. Nur etwa 25 % der Architekten sind selbstständig und unterhalten ein eigenes Architekturbüro. Alle
anderen eingetragenen Architekten sind als Angestellte in Bauplanungsbüros oder in der kommunalen Verwaltung tätig. Architekten
planen die Statik, die Raumaufteilung sowie die Fassaden und Gebäudebereiche. Auch sind Architekten als Sachverständige bei
strittigen Bauausführungen bei den Gerichten akkreditiert. Der Architekt von heute muss in der Lage sein, kommunikativ und
teamfähig im Bereich der Gebäudeplanung zu arbeiten. Architekten, die federführend kleinere Projekte betreuen, wie Ein-
und Zweifamilienhäusern müssen sich darüber im Klaren sein, das Fehlplanungen die Existenz einer ganzen Familie bedrohen
kann. In der heutigen wirtschaftlichen schweren Zeit müssen Architekten auch mal andere Aufgaben übernehmen, um beruflich
existieren zu können.
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